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   ArbG Hamburg, 21.02.2013 - 5 BV 12/11   

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ArbG Hamburg, 21.02.2013 - 5 BV 12/11 (https://dejure.org/2013,8666)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 5 BV 12/11 (https://dejure.org/2013,8666)
ArbG Hamburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 5 BV 12/11 (https://dejure.org/2013,8666)
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  • BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86

    Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.02.2013 - 5 BV 12/11
    Dies ist ausreichend, denn die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 58).
  • BAG, 17.04.2003 - 8 ABR 24/02

    Eingruppierung eines Disponenten/Lokleitung bei der Bahn

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.02.2013 - 5 BV 12/11
    Dies ist ausreichend, denn die Zustimmungsverweigerung lässt es als möglich erscheinen, dass einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend aufgezählten Gründe geltend gemacht wird (Senat 17. April 2003 - 8 ABR 24/02 - BAG 26. Januar 1988 - 1 AZR 531/86 - BAGE 57, 242 = AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 58).
  • BAG, 25.08.2010 - 4 ABR 104/08

    Eingruppierung eines Sicherheitsbeschäftigten - Sicherheits- und

    Auszug aus ArbG Hamburg, 21.02.2013 - 5 BV 12/11
    Das BAG hatte entschieden, dass "eine Eingruppierung der Tätigkeit der Arbeitnehmer, die Aufgaben einer Lokalen Einsatzleitung ausüben, in die Lohngruppe 3 der Anlage 3" zum vorerwähnten Entgeltrahmentarifvertrag nicht in Betracht kommt, und zwar bereits deswegen, weil die Arbeitnehmer im Rahmen der Lokalen Einsatzleitung jedenfalls keine "Aufgaben der Kundenbetreuung" ausüben (Beschluss vom 25.08.2010 - 4 ABR 104/08).
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